Schallschutz im Aufzugbau: So beeinflusst der Beton die Schallübertragung

LIFTjournal 02.2022
Schallschutz im Aufzugbau: So beeinflusst der Beton die Schallübertragung (This is how concrete influences
noise transmission) von Ulrich Nees und Jan König

Wie bereits in der vergangenen Ausgabe des LIFTjournals aufgezeigt, hat die Qualität des Betons einen maßgeblichen Einfluss auf die Körperschallemission. Diese Zusammenhänge werden in diesem Beitrag dargestellt.

AMEV-Empfehlung „Aufzug 2022“ erschienen

Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat die Hinweise für Planung, Ausschreibung und Verwendung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden mit Ausgabedatum Januar 2022 veröffentlicht.

„Sie berücksichtigt die relevanten gesetzlichen Vorschriften, Normen und Regelwerke über Aufzugsanlagen bis zum Stand Dezember 2021.“

Die Änderungen

Sowohl auf der Website des AMEV (siehe unten) als auch in der AMEV-Empfehlung im Vorwort (Seite 7) sind die Neuerungen in Übersicht gebracht.
ACHTUNG: In dem Zusammenhang wird die Empfehlung „Aufzug 2017“ zurückgezogen und verliert ihre Gültigkeit.

Die Relevanz

Der Arbeitskreis des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

„bietet allen an der Planung, der Errichtung und der Verwendung von Aufzugsanlagen insbesondere in öffentlichen Gebäuden Beteiligten eine umfassende und praxisnahe Arbeitshilfe mit wirtschaftlichen Lösungsansätzen. Sie ersetzt nicht die für jeden Einzelfall erforderliche Fachplanung.“

Die Empfehlung wird sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfe eingesetzt.

Weiterführende Links:

➢ AMEV-Empfehlung „Aufzug 2022“
➢ Weitere Empfehlungen von Seiten des AMEV
➢ Pressemeldung AMEV-Empfehlung “Aufzug 2022”

Anlagensicherheitsreport 2021 veröffentlicht

Bereits am 20.12.2021 wurde der Anlagensicherheitsreport 2021 vom TÜV-Verband e.V. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Auch in diesem Report kommt der Verband in seiner Mängelstatistik 2021 zu dem Schluss, dass im Jahr 2020 rund 2.500 Aufzüge wegen gefährlicher Mängel stillgelegt werden mussten. Bei näherer Betrachtung der Zahlen fällt allerdings ins Auge, dass die Anzahl der „sicherheitserheblichen Mängel“ seit bereits 2016 kontinuierlich rückläufig ist und die “gefährlichen Mängel” seit Jahren stagnieren.

Der Auszug der Pressemeldung:

„Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Aufzugsanlagen in Gebäuden sind rund 4.500 Aufzüge mit “gefährlichen Mängeln” beanstandet worden. Das entspricht 0,7 Prozent der rund 637.000 im Jahr 2020 geprüften Anlagen. Rund 2.500 dieser Anlagen (0,4 Prozent) konnten nicht sofort repariert werden und mussten vorläufig stillgelegt werden, um die Nutzer:innen der Aufzüge nicht länger zu gefährden. Das sind Ergebnisse des “Anlagensicherheitsreports 2021”.

“Für die Sicherheit der Bevölkerung ist entscheidend, dass bei Aufzügen etwa korrodierte Tragseile, beschädigte Steuerungsanlagen oder defekte Notrufsysteme instandgesetzt oder ausgetauscht werden, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des Anlagensicherheitsreports.“

Weiterführende Links:

➢ Mitglieder TÜV-Verband
➢ Mängelstatistik 2021: Aufzugsanlagen
➢ Pressemeldung Anlagensicherheitsreport 2021

VDI 3810 Blatt 6 als Weißdruck

Die VDI-Richtlinie, die den Titel „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge“ trägt, wurde mit Erscheinungsdatum 2022-01 als finale Version der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Sie ist über den Beuth-Verlag kostenpflichtig zu beziehen. Das Blatt löst die VDI 3810 Blatt 6 mit Ausgabe 2013-11 ab.

Die Änderungen

Wie an dem Ausgabedatum der Vorgängerversion ersichtlich, waren aktuelle rechtliche Anpassungen – insbesondere der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV: 2015) und korrespondierender Technischer Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – noch nicht berücksichtigt. Daher wurde das Blatt an den aktuellen Stand angepasst und redaktionell überarbeitet.

Die Relevanz

Der VDI umreißt den Geltungsbereich der Richtlinie wie folgt:

„Diese Richtlinie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Richtlinie beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb von Auf-zügen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt. Sie gibt Betreibern Empfehlungen für den sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb von Aufzügen. Darüber hinaus gibt die Richtlinie Hinweise zur Betreiberverantwortung (u.a. Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht), zur Minderung des Haftungsrisikos, zum Betreiben der Aufzüge nach dem Stand der Technik.“

Und weiter:

„Anwendungsbereich der VDI 3810 Blatt 6 ist die Festlegung der Anforderungen an den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Dabei handelt es sich um Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und um Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie um Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden.
VDI 3810 Blatt 6 informiert über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoana-lyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.“

Weiterführende Links:

➢ Informationen zur VDI 3810 Blatt
➢ Bezugsquelle Beuth
➢ Pressemeldung LIFTjournal

Neue Norm für Schrägaufzüge

Eine europäische Norm für den Aufzugsbereich wurde überarbeitet: Die DIN EN 81-22 (Ausgabe Februar 2022) ist jetzt erschienen.

Um die Anforderungen der Europäischen Kommission durch das EU-Mandat M/549 umzusetzen, ist die DIN EN 81-22 (Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 22: Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn; Deutsche Fassung EN 81-22:2021) jetzt neu erschienen.

WICHTIG: Es wurden dabei keine technischen Änderungen vorgenommen.

Die weiteren Anpassungen betreffen die Forderungen des Mandats:
– Die im Papier benannten Normen sind neu datiert, was unter anderem direkten Einfluss auf die Produktzulassung und technische Dokumentation hat.
– Es gibt einen neuen Anhang ZA mit Referenz zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Maschinenrichtline 2006/42/EG sowie deren jeweiligen Bezug zu den wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen.

Die alte Norm hat eine Übergangsfrist, entgegenstehende nationale Normen werden spätestens im September 2023 zurückgezogen. Die Harmonisierung unter der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU steht aus.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschließt Förderung von Systemen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr in Aufzugsanlagen

Das BAFA hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude revisioniert, die Änderungen sind seit dem 21.10.2021 in Kraft. Im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen werden unter Punkt 1.3 nunmehr Systeme zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr in Aufzugsanlagen geführt.

Der Wortlaut:

„Als Umfeldmaßnahmen können Systeme zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr in Aufzugs-anlagen gefördert werden, die der Energieeinsparung im Gebäude dienen, indem sie die für den Brand-fall vorgesehenen Schachtöffnungen bedarfsgerecht temporär verschließen und sofern mit dem jewei-ligen System die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Lüftung und Entrauchung von Aufzugs-schächten eingehalten werden.“

Weiterführende Links:

➢ Bundesförderung für effiziente Gebäude
➢ Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen