Brexit-Frist wird verlängert

Die europäischen Unternehmen erhalten zwei weitere Jahre Zeit, bevor sie das neue UKCA-Kennzeichen für die Einführung von Produkten in Großbritannien verwenden müssen. Das hat der britische Wirtschaftsminister Grant Shapps Mitte November bekanntgegeben. 

Die Fristverlängerung muss noch vom britischen Parlament bestätigt werden. Diese betreffen Kennzeichnungspflichten sowie die Anerkennung von Konformitätsbewertungen, die von einer Benannten Stelle mit Sitz in der EU ausgestellt wurden.   

Die UKCA-Kennzeichnung wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und kann seitdem freiwillig verwendet werden. Ursprünglich war vorgesehen, die CE-Kennzeichnung nur noch bis Ende des Jahres 2022 anzuerkennen. Mit der Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 sollen Unternehmen mehr Zeit bekommen, um sich auf die neuen Vorschriften einzustellen. Die Unternehmen können aber die UKCA-Kennzeichnung weiterhin verwenden und so flexibel entscheiden, welche Kennzeichnung sie bis Ende 2024 nutzen möchten. 

EU-Baumusterprüfungen 

Die Frist für Marktzulassungen auf Basis einer EU-Baumusterprüfungen wurde ebenfalls verlängert, wie das britische Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung erklärte: “Um die Kosten für die Kennzeichnung zu senken, werden wir den Unternehmen bis zum 31. Dezember 2027 erlauben, die UKCA-Kennzeichnung anzubringen und Informationen über den Importeur von Produkten aus EWR-Ländern auf einem Begleitdokument oder Etikett anzugeben.”   

Der Brexit und seine Folgen für die Aufzugsbranche habe ich bereits vor eineinhalb Jahren im LiftJournal zusammengefasst.

Die Leitfäden der britischen Regierung wurden entsprechend aktualisiert: 

Neue Normen der EN 81-Reihe

In den vergangenen Wochen wurden vom Normenausschuss Maschinenbau (NAM) neue Normen der DIN EN 81-Reihe veröffentlicht.

Im Einzelnen handelt es sich um die

DIN EN 81-21
Neue Personen und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden

DIN EN 81-28
Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge

DIN EN 81-58
Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren

DIN EN 81-71
Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung

DIN EN 81-77
Aufzüge unter Erdbebenbedingungen

Zu weiteren Informationen wie:
➢ Übergangsfristen,
➢ erwartete Harmonisierungen sowie
➢ Änderungen und Relevanz

kontaktieren Sie mich gerne.

Anlagensicherheitsreport 2022 veröffentlicht

Am 21.06.2022 wurde der Anlagensicherheitsreport 2022 vom TÜV-Verband e.V. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Auch in diesem Report kommt der Verband in seiner Mängelstatistik 2022 zu dem Schluss, dass im Jahr 2021 rund 2.600 Aufzüge wegen gefährlicher Mängel stillgelegt werden mussten. Bei näherer Betrachtung der Zahlen fällt allerdings ins Auge, dass die Anzahl der „sicherheitserheblichen Mängel“ und die “gefährlichen Mängel” seit Jahren stagnieren.

Der Auszug der Pressemeldung:

„Im Jahr 2021 sind bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen rund 4.550 Aufzugsanlagen mit „gefährlichen Mängeln“ beanstandet worden (0,7 Prozent). Davon mussten 2.600 Aufzüge sofort stillgelegt werden, weil die Anlagen nicht sofort an Ort und Stelle instandgesetzt werden konnten. Bei 14,4 Prozent der insgesamt 650.000 im Jahr 2021 geprüften Aufzugsanlagen entdeckten die Sachverständigen „erhebliche Mängel“, die innerhalb einer vorgegebenen Frist vom Betreiber behoben werden müssen. Weitere 39,4 Prozent hatten „geringfügige Mängel“. Mit einem Anteil von 45,5 Prozent war weniger als die Hälfte der geprüften Aufzüge mängelfrei. „Mängel an Aufzügen wie verschleißende Tragseile, defekte Steuerungen oder ausgefallene Notrufsysteme sind eine Gefahr für die Nutzer:innen und müssen so schnell wie möglich behoben werden“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des Anlagensicherheitsreports 2022.

“Herabfallende Kabinen, in Aufzugstüren eingeklemmte Finger oder Stürze in den offenen Aufzugsschacht: Immer wieder kommt es bei Aufzugsanlagen in Gebäuden zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten. Eine regelmäßige Wartung und unabhängige Prüfung ist daher unabdingbar, wie der aktuelle „Anlagensicherheitsreport“ zeigt.“

Weiterführende Links:

➢ Mitglieder TÜV-Verband
➢ Mängelstatistik 2022: Aufzugsanlagen
➢ Pressemeldung Anlagensicherheitsreport 2021

Schallschutz im Aufzugbau: So beeinflusst der Beton die Schallübertragung

LIFTjournal 02.2022
Schallschutz im Aufzugbau: So beeinflusst der Beton die Schallübertragung (This is how concrete influences
noise transmission) von Ulrich Nees und Jan König

Wie bereits in der vergangenen Ausgabe des LIFTjournals aufgezeigt, hat die Qualität des Betons einen maßgeblichen Einfluss auf die Körperschallemission. Diese Zusammenhänge werden in diesem Beitrag dargestellt.