Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschließt Förderung von Systemen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr in Aufzugsanlagen

Das BAFA hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude revisioniert, die Änderungen sind seit dem 21.10.2021 in Kraft. Im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen werden unter Punkt 1.3 nunmehr Systeme zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr in Aufzugsanlagen geführt.

Der Wortlaut:

„Als Umfeldmaßnahmen können Systeme zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr in Aufzugs-anlagen gefördert werden, die der Energieeinsparung im Gebäude dienen, indem sie die für den Brand-fall vorgesehenen Schachtöffnungen bedarfsgerecht temporär verschließen und sofern mit dem jewei-ligen System die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Lüftung und Entrauchung von Aufzugs-schächten eingehalten werden.“

Weiterführende Links:

➢ Bundesförderung für effiziente Gebäude
➢ Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen