Die VDI-Richtlinie, die den Titel „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge“ trägt, wurde mit Erscheinungsdatum 2022-01 als finale Version der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Sie ist über den Beuth-Verlag kostenpflichtig zu beziehen. Das Blatt löst die VDI 3810 Blatt 6 mit Ausgabe 2013-11 ab.
Die Änderungen
Wie an dem Ausgabedatum der Vorgängerversion ersichtlich, waren aktuelle rechtliche Anpassungen – insbesondere der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV: 2015) und korrespondierender Technischer Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – noch nicht berücksichtigt. Daher wurde das Blatt an den aktuellen Stand angepasst und redaktionell überarbeitet.
Die Relevanz
Der VDI umreißt den Geltungsbereich der Richtlinie wie folgt:
„Diese Richtlinie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Richtlinie beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb von Auf-zügen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt. Sie gibt Betreibern Empfehlungen für den sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb von Aufzügen. Darüber hinaus gibt die Richtlinie Hinweise zur Betreiberverantwortung (u.a. Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht), zur Minderung des Haftungsrisikos, zum Betreiben der Aufzüge nach dem Stand der Technik.“
Und weiter:
„Anwendungsbereich der VDI 3810 Blatt 6 ist die Festlegung der Anforderungen an den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Dabei handelt es sich um Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und um Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie um Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden.
VDI 3810 Blatt 6 informiert über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoana-lyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.“
Weiterführende Links:
➢ Informationen zur VDI 3810 Blatt
➢ Bezugsquelle Beuth
➢ Pressemeldung LIFTjournal