Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat die Hinweise für Planung, Ausschreibung und Verwendung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden mit Ausgabedatum Januar 2022 veröffentlicht.
„Sie berücksichtigt die relevanten gesetzlichen Vorschriften, Normen und Regelwerke über Aufzugsanlagen bis zum Stand Dezember 2021.“
Die Änderungen
Sowohl auf der Website des AMEV (siehe unten) als auch in der AMEV-Empfehlung im Vorwort (Seite 7) sind die Neuerungen in Übersicht gebracht.
ACHTUNG: In dem Zusammenhang wird die Empfehlung „Aufzug 2017“ zurückgezogen und verliert ihre Gültigkeit.
Die Relevanz
Der Arbeitskreis des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
„bietet allen an der Planung, der Errichtung und der Verwendung von Aufzugsanlagen insbesondere in öffentlichen Gebäuden Beteiligten eine umfassende und praxisnahe Arbeitshilfe mit wirtschaftlichen Lösungsansätzen. Sie ersetzt nicht die für jeden Einzelfall erforderliche Fachplanung.“
Die Empfehlung wird sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfe eingesetzt.
Weiterführende Links:
➢ AMEV-Empfehlung „Aufzug 2022“
➢ Weitere Empfehlungen von Seiten des AMEV
➢ Pressemeldung AMEV-Empfehlung “Aufzug 2022”